Museumstour
Heiligenverehrung ohne Heilige?
© Foto: Stefan Heim
Zweimal bemühte man sich um die Heiligsprechung Notburgas. Im Vatikan ist dafür eine Reihe von Dokumenten vorzulegen, deren wichtigstes der urkundliche Nachweis vom Leben der betreffenden Person ist.
Aber man fand keine Urkunde, die bestätigte, dass Notburga gelebt hatte. Nun (1602) konnte nur noch die Öffnung des Grabes Aufschluss darüber geben. Die Kirche untersagte vorerst die Störung der Totenruhe, erteilte aber 1718 doch die Genehmigung zur Exhumierung.
Der Skelettfund schien die Legende zu bestätigen. Bei Grabungen (1718) hatte man außerdem Fragmente von Frauenkleidern und einen Koriandergürtel gefunden.
Aufmerksamkeit verdienen die Kommentare über die Rolle des Skelettes anlässlich der letzten Kirchenrestaurierung 1988-1992. Während der Landeskonservator von Tirol von einer aufwendigen Restaurierung spricht, liest man in einer anderen Publikation, dass das Anatomische Institut der Medizinischen Universität Innsbruck eine Untersuchung durchgeführt hätte, bei der man festgestellt habe, dass es sich um das Skelett einer Frau, aus dem 14. Jh. handle.
Eine genaue Datierung mittels C14-Methode wäre von der Kirche untersagt worden, weil dafür Knochenteilchen verwendet werden. Sogar Gerüchte, es sei ein männliches Skelett kamen in Umlauf. Dazu befragt teilte der Vorstand des betreffenden Institutes sinngemäß folgendes mit: Der Auftrag lautete auf Restaurierung nicht Datierung.
Ferner wurde festgehalten, welche Teile aus Knochenmaterial bestanden und was aus Holz ergänzt war. Obwohl ein großer Teil des Beckens fehlte (Beckenknochen dienen zur Geschlechtsbestimmung), konnte man anhand der Knochenbeschaffenheit mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ein weibliches Skelett schließen.
© Foto: Stefan Heim
Zur Heiligsprechung kam es dennoch nicht.
Papst Pius IX. verwies lediglich auf ein Dekret von 1625, das die Verehrung von weder heilig-noch selig-gesprochenen Personen verbot. Zu diesem Dekret gab es aber ein Breve zur Regelung von Ausnahmefällen. Es musste also ein Nachweis erbracht werden, dass der Kult seit jeher bestand.
Der Jesuit Johannes Perierus hatte alle Unterlagen gesammelt und 1754 in der „Acta Sanctae Notburgae„ veröffentlicht. So wurde am 27. März 1862 die Verehrung der Dienstmagd Notburga vom Vatikan gebilligt und für weitere Zukunft erlaubt, was de facto einer Heiligsprechung gleichkam.
Notburga mit Flammenherz
© Foto: Stefan Heim
Hier handelt es sich um eine ehemalige Altarfigur aus der Schalserkapelle in Jenbach. Seit dem Spätmittelalter, besonders aber im Barock und Rokoko kommt das Flammenherz – Zeichen der Liebe zu Gott - als Attribut vieler Heiliger vor.
Silberne und goldene Herzen waren auch als Opfergaben an Maria und Jesus in der Volksfrömmigkeit gebräuchlich.Die barocke Legendenfassung betont Notburgas Frömmigkeit. Dennoch gibt es wenige Notburgadarstellungen mit Flammenherz.